Beratung

Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bringt oft viele Fragen mit sich. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und finden gemeinsam die besten Lösungen für die Betreuung und Unterstützung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – wir helfen Ihnen, die richtigen Antworten zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie wissen müssen
Langzeitpflege
Was kostet ein Platz/Monat?

Dies hängt von einer Vielzahl an unterschiedlichen Faktoren ab. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein persönliches Angebot.

Was übernimmt hiervon die Pflegekasse?

Gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 2 SGB XI beträgt der Anspruch je Kalendermonat:

1.   805,00 € für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2,
2. 1.319,00 € für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3,
3. 1.855,00 € für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4,
4. 2.096,00 € für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5.
Gemäß § 43 Absatz 3 SGB XI:
5.   131,00 € für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.

Weiter zahlt die Pflegekasse auf den zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einen Leistungszuschlag gem. §43c SGB XI

Die Entlastung beträgt bei einem Aufenthalt von …

1. bis zu 12 Monaten 15 Prozent,
2. mehr als 12 Monaten 30 Prozent,
3. mehr als 24 Monaten 50 Prozent,
4. mehr als 36 Monaten 75 Prozent.

(Stand 03/2025)

Was sind diese pflegebedingten Aufwendungen?

a) Pflegegrad
b) Ausbildungsrefinanzierungsbetrag
c) Ausbildungszuschlag

Was muss ich zwecks Kostenübernahme durch Kostenträger im Vorfeld tun?

Antrag auf Langzeitpflege bei der Pflegekasse stellen.

Kurzzeitpflege
Was kostet ein Platz/Tag?

Dies hängt von einer Vielzahl an unterschiedlichen Faktoren ab. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein persönliches Angebot.

Was übernimmt hiervon die Pflegekasse?

Gemäß §42 Abs. 2 Satz 2 SGB XI übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 1.854,00 € im Kalenderjahr (Stand 03/2025).

(Stand 03/2025)

Was sind diese pflegebedingten Aufwendungen?

a) Pflegegrad
b) Ausbildungsrefinanzierungsbetrag
c) Ausbildungszuschlag

Was muss ich zwecks Kostenübernahme durch Kostenträger im Vorfeldtun?

Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse stellen. Gerne beraten wir Sie hierbei.

Verhinderungspflege
Was kostet ein Platz/Tag?

Dies hängt von einer Vielzahl an unterschiedlichen Faktoren ab. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein persönliches Angebot.

Was übernimmt hiervon die Pflegekasse?

Gemäß § 42 Absatz 2 Satz 3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu dem Gesamtbetrag von 1.685,00 € im Kalenderjahr (Stand 03/2025).

(Stand 03/2025)

Was sind diese pflegebedingten Aufwendungen?

a) Pflegegrad
b) Ausbildungsrefinanzierungsbetrag
c) Ausbildungszuschlag

Was muss ich zwecks Kostenübernahme durch Kostenträger im Vorfeld tun?

Antrag auf Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse stellen. Gerne beraten wir Sie hierbei.

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